Wir machen zufrieden
Es besteht eine zusätzliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, deren Beiträge wir als Arbeitgeber tragen. Eine Ausnahme bilden die Tochtergesellschaften, da diese aufgrund ihres gewerblichen Aufgabengebiets nicht Mitglied werden können.
Eine zusätzliche freiwillige Versicherung bzw. Fortführung der Versicherung bei Ausscheiden ist möglich.
Darüber hinaus bieten wir eine vom Arbeitsgeber unterstützte betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Um jungen Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, gibt es an den Standorten des Ev. Krankenhauses Herne und des Ev. Krankenhauses Castrop-Rauxel je eine Kindertagesstätte für die Betreuung der Kinder unserer Mitarbeitenden.
Die KITA am Ev. Krankenhaus Herne hat 130 Plätze in sieben Gruppen und nimmt Kinder von 0 bis 6 Jahren auf. Die Betreuung findet Montags bis Freitags in der Zeit von 06.30-16.30 Uhr statt.
Die KITA am Ev. Krankenhaus Castrop-Rauxel gehört zum Familienzentrum „Familie im Mittelpunkt“ und verfügt über 15 Plätze. Sie nimmt Kinder ab einem Jahr auf. Die Betreuungszeiten sind Montags bis Freitags von 06.00 -16.00 Uhr.
Mit der Elternzeit haben Eltern den gesetzlichen Anspruch, Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich den Freiraum für die erste Zeit als Familie zu schaffen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, und bei Ihren Fragen zu Fristen oder Anträgen.
Die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen oder einer nahestehenden Person erfordert viel körperliche und seelische Kraft. Pflegeberaterinnen des EvK unterstützen bei der Suche nach Lösungen für den Pflegealltag, geben Vorschläge zur Entlastung und Stressbewältigung. Darüber hinaus bieten sie kostenlose Beratungsgespräche und Pflegekurse.
Nach § 27 BAT-KF ist Mitarbeitenden auf Antrag Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu gewähren, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.Die Dauer des Sonderurlaubs ist entsprechend dem Antrag festzulegen und auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Daneben kann Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge aus anderen als den o.g. Gründen gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Eine vergleichbare Regelung gilt für Ärzte nach § 27 TV-Ärzte-KF.
Bei den Tochtergesellschaften bedarf es des Einzelantrags.
Wo die Berge Halden heißen, die Currywurst zu Hause ist und rund 3.500 Industriedenkmäler von einer bewegten Geschichte zeugen – da ist das Ruhrgebiet. Und mittendrin liegen die Standorte unserer Krankenhäuser. Bei so vielen Einwohnern, so viel Kreativität und so vielen Möglichkeiten ist natürlich immer etwas los. Wer also bei uns arbeitet, bekommt für seine Freizeitgestaltung einen großen Kessel Buntes automatisch dazu.
Kulturangebote von internationalem Rang in Theatern, Konzerthäusern oder Museen, jede Menge Festivals, Action beim Hochseilklettern zwischen stillgelegten Hochöfen, Landschaftsgenuss pur an der Ruhr, Shopping-Meilen für jeden Geldbeutel oder coole Kneipenszene – das alles haben wir direkt vor unserer Haustür. Sogar den Mond von Wanne-Eickel!
Mehr erfahren Sie unter www.ruhr-tourismus.de.