Wir schätzen unsere Mitarbeitenden
Dem engagierten Einsatz unserer Mitarbeitenden verdanken wir es, dass wir ein gesundes Unternehmen mit kontinuierlich steigenden Patientenzahlen sind.
Das wissen wir zu schätzen und bieten fur alle Berufsgruppen ein breites Spektrum an Sonderleistungen. Diese reichen von der betrieblichen Gesundheitsförderung uber ein großes Weiterbildungsangebot bis hin zu unserer Flexibilität, wenn es um die Arbeitszeitgestaltung geht.
Wir fördern die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeitenden durch ein breit gefächertes internes Weiterbildungsangebot. Zweimal im Jahr erscheint ein umfangreiches Fortbildungsprogramm mit insgesamt rund 130 Seminaren für sämtliche in der Ev. Krankenhausgemeinschaft beschäftigten Berufsgruppen. Neben klassischen Präsenz- Seminaren haben wir auch E-Learning-Angebote in unserem Kursprogramm.
Mit unseren Veranstaltungen bieten wir praxisorientierte Hilfen für den Arbeitsalltag an und schaffen die Möglichkeit, kontinuierlich neue Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeitenden darin, auch bei externen Weiterbildungen sich auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand von Medizin, Pflege und Therapie zu halten.
Es besteht eine zusätzliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, deren Beiträge wir als Arbeitgeber tragen.
Eine zusätzliche freiwillige Versicherung bzw. Fortführung der Versicherung bei Ausscheiden ist möglich.
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach Krankheit (BEM) Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) möchte Beschäftigte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank sind, Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsprozess eingliedern.
Das BEM soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach individuellen Lösungen, um Ihre persönliche Situation zu verbessern (zum Beispiel Arbeitsplatzausstattungen, Schulungsmaßnahmen, Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation).
Nach § 27 BAT-KF ist Mitarbeitenden auf Antrag Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu gewähren, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
Die Dauer des Sonderurlaubs ist entsprechend dem Antrag festzulegen und auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Daneben kann Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge aus anderen als den o.g. Gründen gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Eine vergleichbare Regelung gilt für Ärzte nach § 27 TV-Ärzte-KF.